Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung/Haftung

a) mechanische oder chemische Oberflächenbeschädigungen - gleich welcher Art - durch Begehung und Nutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

b) Schäden während der Oberflächenbearbeitung, welche durch eine nicht fachgerechte Verlegung / Verfugung oder Untergrundaufbau entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Strom stellt AG kostenlos zur Verfügung.

Vertragsbestandteil ist die VOB Teil B.

Die Abnahme der Leistungen nach VOB §12 erfolgt nur zwischen dem AG bzw. dessen Bevollmächtigten (bitte schriftlich benennen) und der Mario Becker Steinflächenveredlung e.K. .